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Reklamationsordnung
1. Allgemeine Bestimmungen und Begriffsbestimmung
Diese Reklamationsordnung wurde gemäß Bestimmungen des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg., Bürgerliches Gesetzesbuch, Nr. 513/1991 Slg. und Nr. 634/1992 Slg., Verbraucherschutzgesetz, in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden nur „Gesetz“ genannt) erstellt und bezieht sich auf Verbrauchsgüter (im Folgenden nur „Waren“ genannt), bei denen innerhalb der Garantiefrist Käuferrechte aus Mängelhaftung geltend gemacht werden (im Folgenden nur „Reklamation“ genannt).
Bei dem Verbrauchervertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag, Werkvertrag, ggf. andere Verträge, falls eine der Vertragsparteien der Verbraucher und die jeweils andere Vertragspartei der Lieferant sind.
Verkäufer: ARIA PURA s.r.o., mit Sitz in Škrobárenská 518/16, 617 00, Brno, Firmen-ID: 25598651, USt.-ID: CZ25598651, eingetragen im vom Kreisgericht in Brno geführten Handelsregister, Abschnitt C, Einlageblatt 37002. Bei dem Verkäufer handelt es sich um ein Unternehmen, das dem Käufer direkt oder über andere Unternehmen Produkte liefert oder Dienstleistungen erbringt.
Bei dem Kunden des Online-Shops www.bytove-parfemy.cz handelt es sich um den Käufer. Angesichts der gültigen Rechtslage wird zwischen einem Käufer, der beim Abschluss und bei der Erfüllung des Vertrags im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit handelt, und einem Käufer–Verbraucher unterschieden.
Der Ablauf der Garantiefrist beginnt bei der Übernahme der Waren durch den Käufer. Die Garantiefrist beträgt 24 Monate, mit den im Gesetz festgelegten Ausnahmen. Die Garantiefrist wird jeweils um die Zeit verlängert, in der bei den Waren eine Garantiereparatur vorgenommen wurde. Bei einem Warenumtausch beginnt der Ablauf einer neuen Garantiefrist.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Beschädigungen, die durch Manipulation entstanden sind, die eindeutig zu diesen Beschädigungen führte, meistens durch einen Fall. Die Garantie bezieht sich nicht einmal auf Abnutzung der Sache durch ihre übliche Nutzung.
Auf Verlangen des Verbrauchers ist der Verkäufer verpflichtet, die Garantie in schriftlicher Form zu gewähren (Garantieschein). Ist dies aus der Natur der Sache möglich, kann dem Käufer statt eines Garantiescheins ein Kaufbeleg (eine Rechnung) mit Angaben ausgehändigt werden, die den Angaben des Garantiescheins entsprechen. Der Garantieschein hat folgende Angaben zu enthalten: Name oder Handelsfirma des Verkäufers, Firmen-ID, Sitz, wenn es sich um eine juristische Person handelt, oder Wohnort, wenn es sich um eine natürliche Person handelt. Wird eine Garantiefrist gewährt, die länger als gesetzliche Garantiefrist ist, werden die Bedingungen und der Umfang dieser Garantieverlängerung von dem Verkäufer im Garantieschein festgelegt.
Der Verbraucher ist berechtigt, von dem Vertrag in allen gesetzlich festgelegten Fällen zurückzutreten. Der Rücktritt wird gegenüber dem Verkäufer dann wirksam, wenn ihm eine Erklärung des Käufers über den Rücktritt vom Vertrag zugestellt wurde, falls alle notwendigen gesetzlichen Bedingungen erfüllt wurden. Bei einem Rücktritt vom Vertrag wird der Vertrag von Anfang an aufgelöst und die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle Leistungen gegenseitig zurückzugeben, die auf Grund des Vertrags erbracht wurden. Bei einer Auflösung des Vertrags wegen Geltendmachung der Rechte aus Mängelhaftung hat der Käufer die vom Verkäufer gewährten Leistungen nur in einem Umfang zurückzugeben, in dem dies in der jeweiligen Situation objektiv möglich ist.
Der Verbraucher hat bei Geltendmachung eines Garantieanspruchs folgende Rechte:
· handelt es sich um einen behebbaren Mangel: das Recht auf kostenlose, ordentliche und rechtzeitige Behebung des Mangels, das Recht auf Umtausch der defekten Waren oder des defekten Teils, falls dies angesichts der Natur des Mangels nicht unangemessen ist, und wenn eine solche Vorgehensweise nicht möglich ist, das Recht auf einen angemessenen Rabatt auf den Kaufpreis oder das Recht auf den Rücktritt vom Kaufvertrag
· handelt es sich um einen nicht behebbaren Mangel, der eine ordentliche Nutzung der Waren verhindert: das Recht auf Umtausch der defekten Waren oder das Recht auf den Rücktritt vom Kaufvertrag
· handelt es sich um behebbare Mängel, die in höherer Anzahl oder wiederholt vorkommen und eine ordentliche Nutzung der Waren verhindern: das Recht auf Umtausch der defekten Waren oder das Recht auf den Rücktritt vom Kaufvertrag
· handelt es sich um sonstige nicht behebbare Mängel, falls kein Warenumtausch verlangt wird: das Recht auf einen angemessenen Rabatt auf den Kaufpreis oder das Recht auf den Rücktritt vom Kaufvertrag
2. Abwicklung der Reklamation
Bei einer allfälligen Reklamation hat der Käufer den Verkäufer schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu benachrichtigen.
Die Reklamation einschließlich Behebung des Mangels ist ohne unnötigen Aufschub zu erledigen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag der Geltendmachung der Reklamation, es sei denn, der Verkäufer vereinbarte mit dem Käufer eine längere Frist. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Käufer die gleichen Rechte zu, als ob es sich um einen nicht behebbaren Mangel handelte.
Der Fristablauf der Frist für die Abwicklung der Reklamationen wird dann unterbrochen, wenn der Verkäufer nicht alle für die Erledigung der Reklamation benötigten Unterlagen erhielt (Teile der Waren, Teile von sonstigen Unterlagen usw.). Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Ergänzung der Unterlagen bei dem Käufer in einer möglichst kurzen Frist anzufordern. Der Fristablauf wird ab diesem Augenblick unterbrochen, bis alle angeforderten Unterlagen von dem Käufer zur Verfügung gestellt wurden.
In einer Situation, in der die Waren dem Verkäufer zu versenden sind, handelt der Käufer in seinem eigenen Interesse so, dass die Waren in einem geeigneten Verpackungsmaterial verpackt werden, das genug Schutz bietet und für den Transport von zerbrechlichen Waren geeignet ist, und zwar einschließlich sämtlichen Zubehörs, und versieht die Sendung mit entsprechenden Symbolen. Die zu reklamierenden Waren schickt er an die Kontaktadresse des Verkäufers:
ARIA PURA s.r.o.
Škrobárenská 518/16
617 00, Brno
Tschechien
Bei einer berechtigten Reklamation hat der Käufer das Recht auf einen angemessenen Ersatz der Versandkosten. Werden die zu reklamierenden Waren per Nachnahme geschickt, wird die Sendung nicht angenommen. Im Rahmen der Reklamation sollten auch der Kaufbeleg sowie eine Beschreibung des Mangels vorliegen. Alle für die Erledigung der Reklamation benötigten Informationen kann der Käufer im Reklamationsschein angeben, den er dem Verkäufer per E-Mail, persönlich in seinem Betrieb oder per Post zusammen mit den zu reklamierenden Waren übergeben kann.
Der Reklamationsschein kann hier heruntergeladen werden: Reklamationsschein
Die Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten können hier heruntergeladen werden: Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag oder bei Gewährung eines Rabattes auf den Kaufpreis wird der jeweilige Betrag auf das Bankkonto des Käufers überwiesen oder dem Käufer im Sitz der Gesellschaft aus der Kasse in bar ausbezahlt. Bei Banküberweisung ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine korrekte Kontonummer des Bankkontos mitzuteilen, auf das der jeweilige Betrag zu überwiesen ist.
3. Schlussbestimmungen
Diese Reklamationsordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Änderungen des Reklamationsordnung vorbehalten.